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Die Notwendigkeit der Wohnraumlüftung

Wärmegedämmte und winddichte Gebäude erschweren die zum Erhalt der eigenen Gesundheit und der Gebäudesubstanz notwendige natürliche Lüftung.


Gebäudedämmung verhindert notwendigen Luftaustausch

Das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Erreichung der Klimaziele enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Das GEG verpflichtet den Bauherrn zu einer hochwertigen Gebäudedämmung und zu einer winddichten Ausführung der Gebäudehülle. Dies führt zu deutlichen Energieeinsparungen, verhindert aber einen Luftaustausch. Dieser ist jedoch zur Erhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden sowie zum Schutz der Bausubstanz notwendig.

Der Luftaustausch in dichten Gebäuden kann unter Einhaltung des GEG am effektivsten mit einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung hergestellt werden.

Die kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage versorgt aktiv Räume mit gefilterter sauerstoffreicher Aussenluft und entsorgt verbrauchte und schadstoffbelastete Raumluft. Dabei wird, im Vergleich zur unkontrollierten Fensterlüftung, Heizenergie eingespart, da die in der verbrauchten Abluft die enthaltene Wärme weitestgehend entzogen und der ins Gebäude geförderten Aussenluft zugeführt wird.



Automatisiertes Lüften

Der Zweck des Luftaustausches ist die Versorgung des Gebäudes mit frischer gefilterter Luft sowie die Entsorgung von Schadstoffen und Feuchtigkeit. Dieser Vorgang kann manuell durch Fensterlüftung erfolgen. Idealerweise soll eine Fensterlüftung als Stoßlüften erfolgen. Dazu sollen die Fenster bis zu acht mal am Tag (incl. Nacht) jeweils bis zu 10 Minuten bei zugedrehten Heizkörpern geöffnet werden. Eine Dauerlüftung durch schräg gestellte Fenster ist aus energetischen Aspekten nicht empfehlenswert, da der Baukörper unkontrolliert auskühlt. Offene Fenster lassen neben Staub und Pollen auch Umweltlärm in den Wohnraum.

 

Verbesserung der Luftqualität
Jede vollständige Stoßlüftung soll die gesamte Raumluftmenge einmal komplett austauschen. Um einen erforderlichen 0,5-fachen Luftwechsel je Stunde zu erreichen, sind also rechnerisch 12 Stoßlüftungen innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen. In der Praxis wird dies jedoch nicht durchgeführt. Vielmehr wird nur dann gelüftet, wenn sich die Luftqualität im Wohnraum spürbar verschlechtert, z. B. durch zu hohen Kohlendioxid-Anteil, Geruchsbelastung, Stockgeruch usw. Zudem ist es aufgrund von unterschiedlichen Windverhältnissen schwierig, mit der Stoßlüftung den richtigen Luftwechsel zu dosieren. Ebenso werden Feuchtigkeit und Gerüche nicht zuverlässig abtransportiert sondern möglicherweise nur im Gebäude verteilt.

 

Wenig Energie- und Wärmeverlust
Im Niedrigenergiehaus beträgt der rechnerische Anteil der Lüftungsverluste ca. 50% des gesamten Heizenergiebedarfs (ohne Trinkwassererwärmung), verursacht durch die notwendige Fensterlüftung. Eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung entzieht der verbrauchten Abluft aus Küche, Bad und WC, bevor sie das Gebäude verlässt, bis zu 95% ihrer Wärme und heizt damit die angesaugte Aussenluft, die den Wohn- und Schlafräumen zugeführt wird, wieder auf nahezu Raumtemperatur auf. Im modernen Hausbau gehört eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung bereits zum Standard. In Niedrigenergiehäusern kann damit der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden.

 

Für Passivhäuser ist sie definitionsbedingt erforderlich. In Bestandsgebäuden sollte im Zuge einer Gebäudesanierung auf den Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung keinesfalls verzichtet werden, da durch die so entstehende Gebäudedichtheit die Gefahr von Feuchteschäden an der Bausubstanz besonders hoch ist.